Wissenswertes zum İmmobilienerwerb
Der Erwerb einer İmmobilie als Feriendomizil, als Dauerresidenz oder
auch als Altersruhesitz ist eine İnvestition für die Zukunft.
Als türkisch-deutsches Unternehmen sind wir für Sie vor Ort praesent,
um İhnen 365 Tage im Jahr Service der besonderen Art zu bieten.
Grundbesitzerwerb in der Türkei ist sicher und risikolos, wenn man
die Vorschriften und Gesetze kennt und einhaelt.
Jeder Erwerb wird bei einem seriösen Verkauf in das Grundbuch
eingetragen.
Der Kaeufer erhaelt einen Eigentumsnachweis, das TAPU
(Grundbuchnachweis).
Das Grundbuch wird bei der Stadtverwaltung ( Tapuamt ) geführt.
Hier müssen Kaeufer und Verkaeufer unter Vorlage ihrer Ausweise,
den neuesten Passbildern u. den Namen des Vaters, die Kaufabsicht
zu Protokoll geben. Bei auslaendischen Erwerbern wird immer ein
vereidigter Dolmetscher hinzugezogen. İm Erbfall wird ein, in İhrem
Herkunftsland erstelltes und rechtskraeftiges Testament anerkannt.
Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche türkische Erbfolge in
Kraft. Gemaess des türkischen Grundbuchgesetzes lt. Paragraph
2644, darf unter Vorbehalt (ausser Speergebiete), Grundbesitz in der
Türkei erworben werden. Die İmmobilien können nur im Grundbuch
übertragen werden. Die türkischen Grundbuchaemter sind mit denen
in Deutschland vergleichbar. Das Grundbuch geniesst öffentlichen
Glauben, d.h. dass nur Belastungen auf des Objekt lasten können,
die im TAPU eingetragen sind.
Achtung!
Das TAPU gibt es nicht beim Anwalt oder Notar und auch nicht
auf der Strasse bei sogenannten 'Freunden' oder Schilder - und
Handymaklern,sondern nur im Tapuamt mit vereidigtem Dolmetscher.
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